Das FG Münster entschied, dass der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw bestehende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann (Az. 7 K 388/17).
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Quelle Datev: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft
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