Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Betriebsausgaben bei ehrenamtlich tätigen Übungsleitern auch geltend gemacht werden können und zu einem Verlust aus selbständiger Tätigkeit führen, wenn die Einnahmen unterhalb des Pauschbetrages gem. § 3 Nr. 26 EStG liegen (Az. III R 23/15).
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Quelle Datev: BFH: Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen Übungsleiters
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