Laut FG Schleswig-Holstein ist die Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen zur Förderung behinderter Menschen (Musikkurse mit Kleinstinstrumenten/Didgeridoo) nicht von der Umsatzsteuer befreit (Az. 4 K 127/13).
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Quelle Datev: Kurse eines Diplom-Sozialpädagogen zur Förderung behinderter Menschen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit
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