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Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail

Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Das entschied das FG Köln (Az. 10 K 2732/17).
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Quelle Datev: Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail