Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Das entschied das FG Köln (Az. 10 K 2732/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail
Home » Steuer News » Keine Klageerhebung mit einfacher E-Mail