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Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung

Verlagerungen von Firmensitzen ins Ausland ändern nichts an der Besteuerung dieser Unternehmen in Deutschland. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
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Quelle Datev: Besteuerung bei Firmensitz-Verlagerung