Laut FG Hamburg erfolgen Kundenberatungen einer Verbraucherzentrale, die als gemeinnütziger Verein eingetragen ist, im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs. Denn sie dienten in ihrer Gesamtrichtung dazu, die steuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen (Az. 1 K 2/16).
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Quelle Datev: Ermäßigter Steuersatz für Beratungsleistungen einer Verbraucherzentrale
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