Das FG Düsseldorf entschied, dass das Finanzamt mit der Prüfungsanordnung die Teilnahme eines kommunalen Bediensteten an der Betriebsprüfung anordnen darf (Az. 1 K 2190/17).
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Quelle Datev: Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen
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