Home » Steuer News » Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus

Aktuelles

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus

Laut FG Münster ist ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird (Az. 6 K 159/17 Kfz).
───────────────────────────

Quelle Datev: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus