Laut FG Münster ist ein Fahrzeug, das zur Krankenbeförderung genutzt wird, auch dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn es nicht ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird (Az. 6 K 159/17 Kfz).
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Quelle Datev: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransporter setzt keine ausschließliche Verwendung für dringende Soforteinsätze voraus
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