Das OVG Schleswig-Holstein hat die Zweitwohnungssteuerbescheide für Mobilheime aufgehoben, da die zugrunde liegende Satzung diesen Steuertatbestand nicht genau genug geregelt habe (Az. 2 LB 97/17, 2 LB 98/17).
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Quelle Datev: Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
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