Der BFH hatte zu entscheiden, wann der Elternteil, bei dem ein Kind nicht gemeldet ist, der Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil widersprechen kann (Az. III R 2/169).
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Quelle Datev: BFH zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines minderjährigen Kindes
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