Der BFH hat die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung bei Nutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs festgelegt, für das kein inländischer Bruttolistenpreis existiert (Az. III R 20/16).
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Quelle Datev: BFH: Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs – Schätzung des Bruttolistenpreises bei einem Importfahrzeug
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