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Verdienstausfallentschädigungen sind auch in Bezug auf die von der Versicherung erstattete Einkommensteuer steuerpflichtig

Laut FG Baden-Württemberg ist die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig (Az. 10 K 3494/15).
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