Die Bundesregierung plant keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft, da das derzeit eingesetzte Instrumentarium zumindest bis 2020 als ausreichend erachtet wird.
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft
Home » Steuer News » Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft