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Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft

Die Bundesregierung plant keine Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirtschaft, da das derzeit eingesetzte Instrumentarium zumindest bis 2020 als ausreichend erachtet wird.
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Quelle Datev: Keine steuerliche Rücklage für Risikoausgleich in der Land- und Forstwirtschaft