Der Deutsche Städtetag sieht eine geeignete Grundlage für eine Reform der Grundsteuer im Bundesrats-Modell, wonach unbebaute Grundstücke mit dem jeweiligen Bodenrichtwert bewertet würden. Bei bebauten Grundstücken käme der Wert des Gebäudes hinzu. Mit einer weiteren Grundsteuer C könnten die Gemeinden zukünftig unbebauten Baugrund mit einem erhöhten Hebesatz belasten und Bodenspekulationen erschweren.
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Quelle Datev: Grundsteuer womöglich nicht verfassungsgemäß – Bund und Länder müssen schnell reformieren und Steuerausfälle notfalls kompensieren
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