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Erlass von Einfuhrumsatzsteuer bei nachträglichem Nachweis einer anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass bestandskräftig festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zu erlassen ist, wenn und soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass er nach Deutschland eingeführte Waren im unmittelbarem Anschluss für eine innergemeinschaftliche Lieferung verwendet hat (Az. (11 K 1102/15).
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