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Erstattungsbetrag aufgrund der Änderung einer rechtswidrigen Umsatzsteuerfestsetzung führt zu Erstattungszinsen

Ändert das Finanzamt zugunsten des Steuerpflichtigen eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung und führt dies zu einem Erstattungsbetrag, so sind Erstattungszinsen festzusetzen. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 2324/17).
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