Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Hälfteanteil einer Doppel-Garage, welche teilweise der Abstellung eines Betriebs-Pkw des Einzelunternehmers dient und welche mit dem (Einfamilien-) Gebäude zusammen ein einheitliches Wirtschaftsgut bildet, als gewillkürtes Betriebsvermögen des Einzelunternehmers bilanziert werden kann (Az. X R 1/16).
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Quelle Datev: BFH: Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage
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