Laut FG Münster sind Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen (Az. 13 K 3518/15 K).
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Quelle Datev: Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
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