Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. So entschied der BFH (Az. III R 19/16).
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Quelle Datev: BFH: Ausbildungsende im Kindergeldrecht
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