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BFH zur Körperschaftsteuer für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Faktorpräparaten (Blutgerinnungsfaktoren) zur Heimselbstbehandlung an unter Hämophilie leidenden Patienten dem steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Klägers oder seinem steuerbegünstigten Zweckbetrieb gemäß § 67 AO zuzuordnen ist (Az. V R 46/16).
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Quelle Datev: BFH zur Körperschaftsteuer für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum