Das FG Hamburg hatte darüber zu befinden, ob befristet aufgestellte Container, die für Büro und Werkstattzwecke genutzt wurden, bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer als Gebäude zu qualifizieren sind (Az. 3 K 95/15).
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Quelle Datev: Einheitsbewertung: Wann sind Container ein Gebäude?
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