Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine vom Finanzamt zu Unrecht während des laufenden Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter ausbezahlte Eigenheimzulage nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens vom früheren Insolvenzverwalter zurückgefordert werden kann, wenn die Zahlung auf dessen Anderkonto eingegangen war (Az. 5 K 42/15).
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Quelle Datev: Rückforderung einer auf ein vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto
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