Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Zahlung einer Entschädigung für einen Nießbrauchverzicht, der zu einer Beendigung der durch den Nießbrauch bedingten Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt, bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen ist (Az. 5 K 207/13).
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Quelle Datev: Entschädigungsleistung für einen Nießbrauchverzicht
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