Das FinMin Brandenburg teilt mit, dass die Finanzbehörden des Landes vom 21.12. bis einschließlich 31.12.2017 von Maßnahmen absehen werden, die für die Steuerzahler belastend sein können, insbesondere keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.
───────────────────────────
Quelle Datev: „Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler
Home » Steuer News » „Weihnachtsfrieden“ für Brandenburgs Steuerzahlerinnen und -zahler