Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein GmbH-Geschäftsführer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für die Einfuhrumsatzsteuer bei vor dem Insolvenzantrag durchgeführten Einfuhren haftet (Az. VII R 40/16).
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Quelle Datev: BFH zur Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
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