Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass dem Gewinn aus Gewerbebetrieb eines Filmproduzenten die Aufwendungen anteilig hinzuzurechnen sind, die ihm für die Anmietung von Ausstattungsgegenständen für einzelne Filmproduktionen entstanden sind (Az. 11 K 11196/17).
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Quelle Datev: Mietzinsen für Ausstattungsgegenstände einer Filmproduktion sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen
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