Das BMF teilt mit, was für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen im Kalenderjahr 2018 gilt (Az. III C 2 – S-7246 / 14 / 10002).
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Quelle Datev: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
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