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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Das BMF teilt mit, was für die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen im Kalenderjahr 2018 gilt (Az. III C 2 – S-7246 / 14 / 10002).
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Quelle Datev: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen