Der BFH gab im Juli dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen auf. Daher gibt der DStV einen Überblick, was in der Praxis beachtet werden sollte.
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Quelle Datev: Aufgepasst: Rechtsprechungsänderung zum Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen
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