Laut BFH kann das Finanzgericht einen Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung entscheiden (Az. VII R 12/16).
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Quelle Datev: BFH zur Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung
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