Das VG Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer abgewiesen (Az. 5 K 344/17).
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Quelle Datev: Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens
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