Laut EuGH ist das Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts und daher auch ohne nationale Umsetzungsmaßnahmen anwendbar (Rs. C-251/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer gilt in der EU auch ohne nationale Umsetzung
Home » Steuer News » Verbot missbräuchlicher Praktiken bei der Mehrwertsteuer gilt in der EU auch ohne nationale Umsetzung