Das FG Münster entschied, dass ein Landwirt, der auf die Nutzung eines Bahnübergangs verzichtet, die hierfür erhaltene Schadensersatzzahlung im Jahr der Vereinbarung der Umsatzsteuer unterwerfen muss (Az. 5 K 1117/16).
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Quelle Datev: Vereinbarung von Schadensersatz für Schließung eines Bahnübergangs unterliegt der Umsatzsteuer
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