Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Bauerrichtungskosten eines Gebäudes in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer miteinzubeziehen sind, wenn es sich beim Erwerb des unbebauten Grundstücks um ein einheitliches Vertragswerk handelt, das darauf gerichtet war, dem Kläger ein bebautes Grundstück zu verschaffen (Az. II R 48/15).
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Quelle Datev: BFH zur Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang
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