Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Rechtsfigur der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Annahme eines einheitlichen Betriebs eine Zurechnung der landwirtschaftlichen Urproduktion des Organträgers auf die Organgesellschaft bewirkt (Az. V R 64/16).
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Quelle Datev: BFH: Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe
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