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BFH: Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. So der BFH (Az. I R 38/15).
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Quelle Datev: BFH: Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung