Das BMF hat Stellung genommen zur beschränkten Steuerpflicht und Steuerabzugsverpflichtung bei der Überlassung von Software und Datenbanken durch im Ausland ansässige Anbieter an inländische Kunden (Az. IV C 5 – S-2300 / 12 / 10003 :004).
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Quelle Datev: Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken
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