Der BFH entschied, dass der sog. Sanierungserlass des BMF, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf (Az. I R 52/14 und X R 38/15).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Home » Steuer News » BFH: Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar