Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar. Diese Steuer stellt eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle dar, die nach dem Assoziierungsabkommen verboten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-65/16).
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Quelle Datev: Ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar
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