Das FG Münster entschied, dass verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen (Az. 15 K 3562/14 U).
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Quelle Datev: Verkehrstherapeutsche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig
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