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Steuererklärung kann auch beim unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht werden

Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist selbst dann fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. So entschied das FG Köln (Az. 1 K 1637/14, 1 K 1638/14).
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