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Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten

Das FG Münster entschied, dass gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind (Az. 3 K 1641/17).
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