Die EU-Finanzminister haben sich geeinigt, dass Steuerzahler im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten können, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Wenn das nicht gelinge, müssten die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss als Schlichter einsetzen. Als weitere Stufe könne der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen.
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Quelle Datev: EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten
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