Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die gesamten Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines „leitenden Angestellten“ i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz von der deutschen Besteuerung freizustellen sind (Az. 3 K 2439/14).
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Quelle Datev: Besteuerung eines leitenden Angestellten in der Schweiz
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