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EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Deutschland

Die EU-Kommission hat Deutschland u. a. zur Umsetzung von EU-Regeln zur Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm und zur Anpassung des deutschen Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht aufgefordert, sowie das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bezüglich der Erbschaftsteuervorschriften eingestellt.
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Quelle Datev: EU-Vertragsverletzungsverfahren zu Deutschland