Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Feststellung des Unterschiedsbetrages für das von einer Ein-Schiffs-Gesellschaft betriebene Seeschiff anlässlich des Übergangs zur Tonnagesteuer die Veräußerung eines Anteils an der Schifffahrtsgesellschaft zu berücksichtigen ist, die in der Zeit zwischen dem Feststellungszeitpunkt und der Stellung des Antrags auf Gewinnermittlung nach der Tonnage erfolgt ist (Az. IV R 3/14).
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Quelle Datev: BFH zur Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung – Teilwertermittlung
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