Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine durch Änderung der Obhutsverhältnisse gegenstandslos gewordene Kindergeldberechtigung dadurch wieder auflebt, dass die Änderung der Obhutsverhältnisse rückgängig gemacht wird (Az. III R 11/15).
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Quelle Datev: BFH zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten
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