Das FG Schleswig-Holstein hat über die einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Einkünften aus einer Beteiligung an den von einem sog. Operator betriebenen Erdöl- und Erdgasförderanlagen in den USA („Working Interest“) entschieden (Az. 4 K 56/15).
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Quelle Datev: Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts bei Verlusten aus der Beteiligung an Erdöl- und Erdgasförderanlagen in den USA
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