Home » Steuer News » BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Aktuelles

BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft beginnt oder ob auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen ist (Az. I R 19/15).
───────────────────────────

Quelle Datev: BFH: Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft