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BFH: Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch das JStG 2008 als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (Az. VI R 59/15).
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Quelle Datev: BFH: Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag