Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen ist und ob der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße darstellt (Az. VI R 97/13).
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Quelle Datev: BFH zur Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung
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